Autorisiertes Übersetzungs- und Dolmetschbüro für die deutsche und finnische Sprache

Unser Fachgebiet sind anspruchsvolle technische Übersetzungen, auf die Sie sich verlassen können

A translation & interpretation agency for German and Finnish languages based in Finland.

Unser Fachgebiet sind anspruchsvolle technische Übersetzungen, auf die Sie sich verlassen können

Übersetzungen seit 1994

Liinetz Oy ist ein auf Finnisch und Deutsch spezialisiertes Übersetzungsbüro mit Erfahrung von mehr als 20 Jahren. Unsere Sprachen für Übersetzungen sind Finnisch, Deutsch und Englisch. Unser Fachgebiet umfasst technische Übersetzungen, insbesondere im Bereich der Papier- und Zellstoffindustrie und Kraftwerksindustrie mit dazugehörigen Peripheriegeräten und -prozessen. Liinetz übersetzt auch Patentdokumente dieser Industriebereiche.

AUTORISIERTE ÜBERSETZUNGEN

ÜBERSETZUNGEN

Neben den technischen Übersetzungen fertigen wir unter anderem Übersetzungen von Schul- und Prüfungszeugnissen sowie Dokumenten mit Bezug auf das Familienrecht, die eine Autorisierung voraussetzen. Liinetz verfügt über eine Autorisierung vom Finnischen ins Deutsche und umgekehrt.

DOLMETSCHEN

DOLMETSCHEN

Wir dolmetschen bei Schulungen von Inbetriebnahmen und Projektbesprechungen sowie Gerichtsverhandlungen und Vernehmungen bei der Polizei. Die Sprachen dabei sind Finnisch und Deutsch.

AUTORISIERTE ÜBERSETZUNGEN

ÜBERSETZUNGEN

Neben den technischen Übersetzungen fertigen wir unter anderem Übersetzungen von Schul- und Prüfungszeugnissen sowie Dokumenten mit Bezug auf das Familienrecht, die eine Autorisierung voraussetzen. Liinetz verfügt über eine Autorisierung vom Finnischen ins Deutsche und umgekehrt.

DOLMETSCHEN

DOLMETSCHEN

Wir dolmetschen bei Schulungen von Inbetriebnahmen und Projektbesprechungen sowie Gerichtsverhandlungen und Vernehmungen bei der Polizei. Die Sprachen dabei sind Finnisch und Deutsch.

UNSERE FACHGEBIETE

PAPIER- UND ZELLSTOFFINDUSTRIE

Wir übersetzen verschiedene Prozesse in Verbindung mit Fertigung von Papier, Zellstoff und Karton, angefangen von Holzbehandlung bis zur Verpackung gefertigter Rollen.

JURISTISCHE DOKUMENTE

Wir übersetzen Gerichtsverhandlungsdokumente, Vorladungen, Gerichtsbeschlüsse.

DOLMETSCHEN

Wir dolmetschen bei Schulungen von Inbetriebnahmen und Projektbesprechungen sowie Gerichtsverhandlungen und Vernehmungen bei der Polizei.

KRAFTWERKSINDUSTRIE

Wir übersetzen Unterlagen und Berichte von großen und kleinen, verschiedene Brennstoffe feuernden Kraftwerken im Zusammenhang mit Planung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung.

ZEUGNISSE UND BESCHEINIGUNGEN

Wir übersetzen Abgangs- und Prüfungszeugnisse sowie verschiedene Dokumente des Familienrechts, wie zum Beispiel Testamente, Patientenverfügungen, Registerauszüge, sowie Dokumente, die zur Eheschließung, Scheidung oder Sorgerechtsentscheidungen erforderlich sind.

SONSTIGE TECHNISCHE FACHDOKUMENTE

Wir übersetzen Patenttexte und Patentanmeldungen.

AUFTRAGSVORGANG

Der Auftragsvorgang läuft häufig nach einem standardisierten Prozess ab. Der Kunde setzt sich mit uns in Verbindung und bittet um ein Termin- und Preisangebot. Liinetz gibt ein entsprechendes Angebot mit Terminangabe ab. Der Text kann elektronisch oder auch als Ausdruck per Post geliefert werden. Für autorisierte Übersetzungen ist die Vorlage eines Originaldokuments eine gesetzliche Voraussetzung.

 

Angebot anfordern

Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

Plan & Lieferfrist

Wir erstellen einen Plan und eine Lieferfrist entsprechend Ihren Anforderungen.

Kommunikation

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sollten wir weiteres Material oder weitere Informationen benötigen.

Lieferung

Wir liefern das Projekt innerhalb des vereinbarten Terminplans.

Angebot anfordern

Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

Plan & Lieferfrist

Wir erstellen einen Plan und eine Lieferfrist entsprechend Ihren Anforderungen.

Kommunikation

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sollten wir weiteres Material oder weitere Informationen benötigen.

Lieferung

Wir liefern das Projekt innerhalb des vereinbarten Terminplans.

Die Gründerin von Liinetz Oy, Frau Liisa Nemitz, ist eine ausgebildete und autorisierte Übersetzerin für die finnische und deutsche Sprache. Frau Nemitz verfügt auch über das Examen als Fremdsprachenkorrespondentin für Englisch von der geschätzten „Industrie- und Handelskammer“ in Deutschland. Sie hat an zahlreichen Weiterbildungskursen und -seminaren für die finnische Sprache teilgenommen und Studien für internationalen Handel absolviert.

Frau Nemitz lebt derzeit in Finnland, hat aber gut 15 Jahre in Deutschland verbracht, wodurch sie Deutsch in Wort und Schrift fließend beherrscht. Durch den langen Aufenthalt in Deutschland, ist Frau Nemitz auch mit unterschiedlichen Dialekten vertraut. Unsere Kundschaft in Finnland, Deutschland und Österreich schätzen diese Kenntnisse, insbesondere beim Dolmetschen sehr. 

0 +
abgeschlossene Projekte
0 +
Kunden vertrauen uns
0
Jahre Erfahrung

0 +
abgeschlossene Projekte
0 +
Kunden vertrauen uns
0
Jahre Erfahrung

Möchten Sie ein Angebot?

KONTAKT AUFNEHMEN

Möchten Sie Ihr Projekt mit uns besprechen? Haben Sie Fragen?

Melden Sie sich bei uns und wir klären Ihre Angelegenheit schnellstmöglich.

de_DEDE

Übersetzungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für Übersetzungsarbeiten

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen werden bei Übersetzungsaufträgen zwischen Übersetzer und Besteller angewandt.

Mit einer Übersetzung ist das Übersetzen einer Mitteilung aus der Ausgangssprache in die Zielsprache unter Anwendung guter Übersetzungsart gemeint, wie von The Finnish Association of Translators and Interpreters (SKTL) definiert. Mit einem Übersetzer ist in diesem Dokument ein Mitglied von The Finnish Association of Translators and Interpreters (SKTL) und dem Auftraggeber der Zahler des Auftrags oder die von ihm bevollmächtigte Kontaktperson gemeint.

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen werden nur angewandt, wenn die Parteien sie ausdrücklich als Teil des Vertrags akzeptieren. Wenn in den Vertragsdokumenten widersprüchliche Bestimmungen vorkommen, ersetzt der von den Parteien gesondert geschlossene Vertrag die allgemeinen Vertragsbedingungen für Übersetzungsarbeiten

2. Verantwortung des Bestellers

2.1. Übergabe des Materials

Der Auftraggeber übergibt entsprechend dem vereinbarten Terminplan dem Übersetzer sämtliche für den Auftrag erforderlichen Dokumente und bei Bedarf auch Hilfsmaterial, wie frühere Übersetzungen, Wortlisten, Veröffentlichungen, Abbildungen und sonstige vorhandenen Grunddaten. Der Auftraggeber soll dem Übersetzer bei Bedarf das im Ausgangstext behandelte besondere Verfahren oder Aufbau und Funktion einer technischen Einrichtung erläutern. Der Auftraggeber ist für die dem Übersetzer übergebenen Grunddaten, Anweisungen und Bestimmungen des Auftrags und die Anwendbarkeit der fertigen Übersetzung für den Verwendungszweck verantwortlich.

2.2. Änderungen

Wenn der Auftraggeber den zu übersetzenden Text ändern möchte, wobei die Übersetzung noch unter Arbeit ist, müssen die gewünschten Änderungen dem Übersetzer unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der Übersetzer soll wiederum möglichst bald den Auftraggeber über Auswirkungen der gewünschten Änderungen auf die Lieferzeit und Verrechnung informieren. Der Auftraggeber ist für die durch die Änderung verursachten Kosten verantwortlich.

3. Verantwortung des Übersetzers

3.1. Durchführung der Arbeit

Der Übersetzer soll den erhaltenen Auftrag mit der vorausgesetzten Kompetenz und unter Anwendung guter Übersetzungsart ausführen.

Wenn kein ausdrückliches Hindernis vorhanden ist, hat der Übersetzer das Recht, in der Übersetzungsarbeit Experten verschiedener Bereiche hinzuzuziehen. Für die Kosten der Expertenhilfe kommt der Auftraggeber auf, wenn mit ihm vorab darüber vereinbart worden ist. Anderenfalls sind die Kosten in dem Honorar des Übersetzers enthalten und der Übersetzer ist für die Erstattung der Kosten an die verwendeten Experten verantwortlich.

3.2. Verantwortung über Fehler und Änderungen

Der Übersetzer ist dafür verantwortlich, dass die Arbeit vertragsgemäß ausgeführt worden ist. Der Übersetzer ist für die Übersetzung auch in Bezug auf die verwendeten Experten verantwortlich, es sei denn der Auftraggeber und der Übersetzer haben es anders vereinbart.

Wenn der Ausgangstext unklar oder mangelhaft ist und der Auftraggeber oder die von ihm angewiesene Kontaktperson auf Wunsch keine Erläuterung liefert, muss an der entsprechenden Stelle ein Vermerk für die Unklarheit des Ausgangstexts gemacht werden.

Der Übersetzer ist nicht für Korrekturen und Änderungen verantwortlich, die der Auftraggeber oder eine andere Person an der Übersetzung vornimmt, nachdem der Übersetzer sie dem Auftraggeber

übergeben hat.

Wenn in der Übersetzung Fehler oder Mängel festgestellt werden, hat der Übersetzer das Recht, die auf eigenen Kosten in einer angemessenen Zeit zu korrigieren. Darüber hinaus ist der Übersetzer verpflichtet, den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen, wie in Punkt 3.3 aufgeführt.

3.3. Höhe des Schadenersatzes

Der Übersetzer ist dem Auftraggeber gegenüber für die unmittelbaren Schäden verantwortlich. Die vom Übersetzer eventuell zu zahlende Entschädigung ist höchstens so hoch wie sein erhaltenes Gesamthonorar.

Der Übersetzer ist nicht für die eventuell durch seine Übersetzung verursachten indirekten oder mittelbaren Schäden verantwortlich.

Diese Begrenzungen betreffen jedoch nicht Fälle, bei denen der Schaden durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit des Übersetzers verursacht worden ist.

3.4. Haftungsdauer

Der Auftraggeber soll die vom Übersetzer gelieferte Übersetzung unverzüglich überprüfen. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen von der Verschickung per Post oder von sonstiger Überlieferung dem Auftraggeber schriftliche Bemerkungen betreffend die Qualität oder mögliche Fehler vorbringt, wird die Übersetzung vom Auftraggeber als angenommen erachtet.

Der Übersetzer ist auch nach der oben genannten Frist für solche Fehler und Mängel verantwortlich, die vom Auftraggeber als Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit des Übersetzers nachgewiesen werden und die der Auftraggeber nach Ermessen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Übersetzung per Post oder einer sonstigen Übergabe hat feststellen können.

Von dieser Haftung wird der Übersetzer in drei Jahren nach Überlieferung der Arbeit an den Auftraggeber befreit.

4. Berechnungsgrundlagen

Der Übersetzer stellt dem Auftraggeber entsprechend vorab vereinbarter Honorargrundlage. Wenn die Zahlung verzögert wird, werden darüber hinaus Verzögerungszins entsprechend dem Zinsgesetz und mögliche Einziehungskosten in Rechnung gestellt.

5. Lieferzeit, Verspätung und Stornierung der Arbeit

5.1. Lieferzeit und Lieferart

Der Auftraggeber und der Übersetzer können einen Vertrag über die Übersetzungsarbeit schriftlich oder mündlich schließen. Dabei muss auch die Fertigstellungsfrist der Arbeit vereinbart werden.

Die fertige Übersetzung und die Rechnung werden dem Auftraggeber per Post geliefert, wenn keine andere Lieferzeit vereinbart worden ist. Der Übersetzer ist nicht für die Verspätung

der Lieferung aufgrund Störungen oder Verzögerungen bei der Post verantwortlich.

5.2. Verzögerung

Die Arbeit muss unter Einhaltung des vereinbarten Terminplans ausgeführt werden.

Wenn die in Punkt 2.2 gemeinten Änderungen Mehrarbeit bedeuten oder ansonsten die Arbeit verzögern, ist der Übersetzer berechtigt, eine erforderliche Verlängerung des Terminplans zu erhalten.

Der Übersetzer ist nicht für die Verzögerung verantwortlich, die dadurch entsteht, dass der Auftraggeber dem Übersetzer den Ausgangstext oder das Hilfsmaterial beim Vertragsabschluss oder an einem anderen vereinbarten Zeitpunkt liefert oder wenn die Leistung des Übersetzers aus einem anderen Grund verzögert wird, den der Auftraggeber zu verantworten hat.

Eine nicht vorauszusehende Schwierigkeit der Arbeit kann ein Grund für das Auflösen des Vertrags oder für die Übertragung an eine Dritte. Nachdem der Übersetzer die nicht vorauszusehende Schwierigkeit festgestellt hat, hat der Übersetzer den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu

setzen.

Wenn die Arbeit des Übersetzers aus Gründen der höheren Gewalt verzögert wird, vereinbaren die Parteien eine Verlängerung der Lieferfrist oder Auflösung des Vertrags.

Die eine Verzögerung betreffende Mitteilung muss sofort schriftlich gemacht werden, wenn die Verzögerung eingetreten ist oder vorauszusehen ist. Maßnahmen betreffend die Verzögerung werden gesondert vereinbart.

5.3. Stornierung der Arbeit

Wenn der Auftraggeber die vereinbarte Übersetzungsarbeit storniert, hat der Übersetzer das Recht, die bis zu dem Datum der Stornierung fertiggestellte Arbeit, für den unterbrochenen Teil erledigte Vorbereitungen sowie für die Arbeit vorgesehene Zeit, eventuelle Lieferkosten, sonstige zusätzlichen Kosten sowie durch die Stornierung verursachten Schaden und Verlust in Rechnung zu stellen.

Wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, dass der Übersetzer nicht zu den oben aufgeführten Kompensationen nicht berechtigt ist, muss der Auftraggeber nachweisen können, dass der Übersetzer die betreffenden Arbeiten oder Vorbereitungen nicht ausgeführt hat. Ebenfalls muss der Auftraggeber nachweisen können, dass dem Übersetzer keine zusätzlichen Kosten oder Schäden und Verluste verursacht worden sind.

6. Urheberrechte

Der Übersetzer hat das Urheberrecht auf seine Übersetzung gemäß Urheberrechtsgesetz (8.7.1961 / 404 mit Revisionen). Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur für den bei der Auftragsvergabe vereinbarten Zweck verwenden. Die Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus und das dafür zu zahlende Honorar muss stets mit dem Übersetzer gesondert vereinbart werden. Die Übersetzung darf ohne die Zustimmung des Übersetzers nicht bearbeitet, verkürzt oder geändert werden. Wenn der Auftraggeber die Übersetzung von einer Dritten überprüfen lässt, muss es dem Übersetzer mitgeteilt werden und ihm die Möglichkeit geben, die überprüfte Übersetzung zu akzeptieren.

Der Name des Übersetzers muss stets in Filmen, Fernseh- und Radiosendungen, in Belletristikwerken und sonstigen zu veröffentlichenden Arbeiten erwähnt werden, es sei denn der Übersetzer verbietet die Veröffentlichung seines Namens. In anderen Fällen wird die Aufführung des Namens des Übersetzers gesondert vereinbart.

7. Streitigkeiten

Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer Streitigkeiten über die Qualität oder Rechnungsgrundlagen entstehen, können die Parteien entweder gemeinsam oder allein sich an die Schlichtungskommission von The Finnish Association of Translators and Interpreters (SKTL) wenden, um Ratschläge und Informationen zu erhalten. Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer ergeben, werden in dem unteren Gerichtsstand (käräjäoikeus) des Heimatorts des Übersetzers oder in Helsinki gemäß finnischem Recht entschieden.

DOLMETSCHEN

Allgemeine Vertragsbedingungen für Dolmetscharbeiten

1. Material

Der Auftraggeber liefert rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung oder unmittelbar, nachdem er das Material von den Rednern erhält) an den Dolmetscher oder den Sammler des Dolmetscherteams das für die Vorbereitung auf die Veranstaltung erforderliches Material (zum Beispiel Programm der Veranstaltung, Agenda, Teilnehmerliste, Vortragsmaterial und geschriebene Wortmeldungen sowie mögliches sonstiges Material) in erster Linie in den Arbeitssprachen des Dolmetschers. Der Dolmetscher verpflichtet sich, sich mit dem gelieferten Material als wesentlichen Teil seiner Arbeit vertraut zu machen. Die während der Veranstaltung und in der Veranstaltung zu lesenden Texte müssen dem Dolmetscher rechtzeitig zum Kennenlernen geliefert werden, ansonsten ist der Dolmetscher nicht verpflichtet, diese zu dolmetschen.

2. Schweigepflicht

Der Dolmetscher hat absolute Schweigepflicht in Bezug auf die unveröffentlichte Information, die er in seiner Arbeit erhalten hat und er darf sie nicht für seinen persönlichen Nutzen gebrauchen. Somit kann ihm vertrauliches Material für die Vorbereitung geliefert werden. Der Auftraggeber muss vorab schriftlich mitteilen, welches Material vernichtet oder direkt nach der Veranstaltung zurückgegeben werden muss.

3. Dolmetschen von Aufnahmen

Wenn gewünscht wird, dass in der Veranstaltung Filme, Videos, Videokonferenzen o. ä. gedolmetscht wird, wird es vorab vereinbart. Dabei ist die Voraussetzung von Dolmetschen, dass der Ton direkt in die Kopfhörer der Dolmetscher übermittelt wird (ohne Zwischenmikrofone) und dass der Dolmetscher das Manuskript vorab zum Kennenlernen erhält und/oder dass er eine Möglichkeit zum Hören im Voraus bekommt.

4. Aufnehmen des Dolmetschens

Der Dolmetscher hat das Urheberrecht auf seine Leistung. Dolmetschen darf nicht ohne vorherige Vereinbarung in irgendeiner Form aufgenommen, übermittelt oder übertragen werden. Mit dem Einverständnis des Dolmetschers darf die gemachte Aufnahme ausdrücklich nur in der schriftlich vereinbarten Weise verwendet werden, und dafür muss ein gesondert vereinbartes Honorar geleistet werden.

5. Technische Ausrüstung

In Bezug auf Dimensionierung und technische Ausrüstung der festen und mobilen Dolmetscherräume werden Standards ISO 2603 und ISO 4043 befolgt. Die bei Simultandolmetschen verwendete Dolmetschereinrichtung muss ein hochwertiges Simultandolmetschsystem sein, in dem für jede Dolmetschsprache ein eigener Kanal vorhanden ist und sämtliche zu dolmetschenden Wortmeldungen müssen in das Mikrofon gesprochen werden. Diese und die sonstigen Arbeitsbedingungen wird möglichst genau im Voraus vereinbart werden. Bei Abweichung von vereinbarten Arbeitsbedingungen kann die Arbeit des Dolmetschers verhindert werden, er behält jedoch das Recht auf oben aufgeführte Honorare und Leistungen.

6. Teilnahme anderer Personen am Dolmetschen

Um die Qualität des Dolmetschens zu gewährleisten, dürfen keine anderen außer oben in Punkt 2 genannten Dolmetscher an der Dolmetscharbeiten teilnehmen. Wenn jedoch so verfahren wird, ist der Dolmetscher, der eine Partei dieses Vertrages ist, nicht für die Qualität des aus der Rede einer solchen anderen Person produzierten Dolmetschens verantwortlich.

7. Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten und -bedingungen des Dolmetschers müssen möglichst genau im Voraus vereinbart werden. Die Dauer eines Arbeitstags des Dolmetschers beträgt höchstens 8 Stunden mit Pausen und er muss eine Mittagspause von mindestens einer Stunde halten können. Die Überschreitung der Arbeitszeit muss bei Bedarf im Voraus vereinbart werden. Der Dolmetscher ist nicht verpflichtet, während der gemeinsamen Pausen, der Mahlzeiten und nicht bei Unterhaltungen, wenn es nicht gesondert vereinbart worden ist. Die interne Arbeitsteilung des Dolmetscherteams vereinbaren die Dolmetscher untereinander.

8. Stornierungsbedingungen: Auftraggeber

Wenn der Auftraggeber darauf verzichtet, die hierin vereinbarten Leistungen des Dolmetschers zu benutzen, ist der Dolmetscher berechtigt, Entschädigung für seine nachweislichen Ausgaben sowie eine Stornierungsentschädigung wie folgt:

· Wenn der Auftrag 30-14 Tage vor der Veranstaltung storniert wird, ist die Höhe der Entschädigung 50 % von den vereinbarten Honoraren.

· Wenn der Auftrag später als 14 Tage vor der Veranstaltung storniert wird, werden die hier vereinbarten Honorare voll bezahlt.

9. Stornierungsbedingungen: Dolmetscher

Wenn der Dolmetscher verhindert ist, den Auftrag auszuführen, muss die Stornierung des Auftrags unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Der Dolmetscher kann den Auftrag ohne Verpflichtungen für als 30 Tage vor der Dolmetschveranstaltung stornieren. Wenn der Dolmetscher den Auftrag höchstens 30 Tage vor der Veranstaltung stornieren muss, ist er verpflichtet, von seinem Land oder dem Land, wo die Veranstaltung stattfindet, an seiner Stelle einen kompetenten Dolmetscher zu beschaffen, den der Auftraggeber und der Sammler des Dolmetscherteams akzeptieren. Der Auftraggeber übernimmt dann eventuelle zusätzlichen Reise- und andere Kosten. Wenn in dem Land des Dolmetschers oder in dem Land, wo die Veranstaltung stattfindet, kein kompetenter Dolmetscher zu finden ist, werden die sonstigen Reisekosten oder die Stornierung des Dolmetschens gesondert verhandelt.

10. Höhere Gewalt

Wenn höhere Gewalt, zum Beispiel Erkrankung, Unfall, Naturgewalt, Streik, ö. ä. auftritt, aus welchem Grund der Dolmetscher den in diesem Vertrag vereinbarte Aufgabe nicht ausführen kann, ist es kein Vertragsbruch. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber die Verantwortung für einen Ersatz.

11. Reklamationen

Dolmetschen gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Auftrags nicht mitgeteilt hat zu reklamieren und innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Auftrags eine schriftliche und detaillierte Reklamation geliefert hat.

12. Schadenshaftung

Die Haftung des Dolmetschens für einen eventuellen vom Dolmetschen verursachten Schaden wird auf die Summe der in diesem Vertrag aufgeführten Honorare begrenzt. Der Dolmetscher übernimmt keine Haftung für die durch das Dolmetschen eventuell verursachten unmittelbaren oder mittelbaren Schäden. Diese betrifft jedoch nicht Fälle, bei denen der Schaden durch Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit des Dolmetschers verursacht worden ist.

13. Beilegung von Streitigkeiten

Wenn der Dolmetscher Mitglied von The Finnish Association of Translators and Interpreters (SKTL) ist, müssen die aus diesem Vertrag eventuell entstehenden Streitigkeiten in erster Linie mittels von The Finnish Association of Translators and Interpreters (SKTL) beigelegt werden. Wenn so keine Vergleichslösung gefunden wird, müssen die Streitigkeiten im unteren Gerichtsstand (käräjäoikeus) gemäß finnischem Gesetz beigelegt werden.

DSGVO

DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

1. Registerinhaber

Liinetz Oy, Tarjantie 67 B 31, 15950 Lahti, Finnland

UID FI09755936

2. Kontaktdaten des Registerinhabers

Liisa Nemitz, liisa.nemitz@liinetz.fi

Liinetz Oy, Tarjantie 67 B 31, 15950 Lahti, Finnland

3. Daten im Register

In das Kundenregister werden Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer eingetragen.

4. Zweck und Rechtsgrundlage des Registers

Kundenkontakte, Rechnungsstellung.

5. Dateninhalt des Registers

Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer der Kontaktperson des Kunden.

6. Ordnungsgemäße Datenquellen

Die Daten werden vom Kunden selbst erhalten.

7. Ordnungsgemäße Datenübergaben und Datenübertragungen außerhalb des EWR

Die Daten werden nicht an Dritte übergeben. Die Daten werden dem Buchalter für die Buchführung übergeben.

Die Daten werden nicht außerhalb der EU oder des EWR übertragen.

8. Schutz des Registers

Das Datensystem und die Daten des Registerinhabers sind mit üblichen technischen Schutzverfahren geschützt. Personendaten kann nur der Registerinhaber verarbeiten.

Manuelles Material wird in einem geschlossenen Raum aufbewahrt.

9. Information über die Registrierten

Die Datenschutzgrundverordnung ist in www.liinetz.fi zu sehen:

10. Aufbewahrungszeit der Daten

Die Daten werden die Mindestzeit entsprechend dem Bearbeitungszweck aufbewahrt, wonach die Daten gelöscht werden (Verbindung mit dem Verwendungszweck und Anforderung der Notwendigkeit).

11. Automatische Beschlussfassung

Die Personendaten werden nicht für eine solche Beschlussfassung verwendet, die rechtliche oder entsprechende Auswirkungen auf den Registrierten hätte.

12. Links zu anderen Gemeinschaften

Auf der Webseite von Liinetz Oy können Links zu anderen Gemeinschaften vorhanden sein. Auf diese, auf der Webseite von Liinetz Oy vorhandenen, von Dritten übermittelten Anwendungen werden Intimitäts-, Anwendungs- und sonstige Bedingungen angewandt. Liinetz Oy hat keine Bestimmungsgewalt auf die Webseiten solcher Dritter, und Liinetz Oy ist nicht für das auf diesen Seiten veröffentlichte Material oder dessen Verwendung verantwortlich.

13. Recht des Registrierten, Zugang zu den Daten zu erhalten

Der Registrierte ist berechtigt, vom Registerinhaber eine Bestätigung zu erhalten, dass die ihn betreffenden Daten verarbeitet oder nicht verarbeitet werden. Wenn die Personendaten verarbeitet werden, hat der Registrierte das Recht, Zugang zu den Daten zu erhalten sowie die vorgeschriebenen Daten zu erhalten (Datenschutzgrundverordnung, Artikel 15). Die Abfrage wird mit dem Formular der Datenschutzbehörde elektronisch oder schriftlich gemacht, unterschrieben und an die Kontaktperson des Registers geliefert, oder wird persönlich in der oben angegeben Adresse vorgelegt. Der Registrierte erhält die Daten kostenlos.

14. Recht des Registrierten zur Berichtigung der Daten

Der Registrierte hat das Recht, die Berichtigung der ihn betreffenden, ungenauen und fehlerhaften Daten zu verlangen und die mangelhaften Personendaten zu vervollständigen, indem er unter anderem eine zusätzliche Erläuterung abgibt (Datenschutzgrundverordnung, Artikel 16).

15. Recht des Registrierten zum Löschen der Daten

Der Registrierter hat das Recht, den Registerinhaber aufzufordern, die ihn betreffenden Personendaten ohne grundlose Verzögerung zu löschen und der Registerinhaber ist verpflichtet, die Personendaten ohne grundlose Verzögerung zu löschen, wenn die im Artikel 17 der Datenschutzgrundverordnung festgestellten Voraussetzungen erfüllt werden (z. B. die Personendaten werden nicht mehr für die Zwecke benötigt, für die sie eingetragen wurden).

16. Sonstige Rechte des Registrierten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Personendaten

Der Registrierter ist berechtigt, den Registerinhaber die Verarbeitung mit nur einer der im Artikel 18 der Verordnung festgestellten Grundlagen zu begrenzen (z. B. der Registrierter streitet die Richtigkeit der Personendaten ab).

Der Registrierte hat jederzeit das Recht, bei der Überwachungsbehörde eine Beschwerde einzureichen.

17. Recht des Registrierten, die Daten aus dem System zu übertragen

Der Registrierter hat das Recht, die ihn betreffenden Personendaten, die er dem Registerinhaber geliefert hat, in einer strukturierten, allgemein verwendeten und maschinell lesbaren Form zu erhalten. Er hat das Recht, die betreffenden Daten einem anderen Registerinhaber zu übertragen, ohne dass der Registerinhaber es verhindert, dem die Personendaten bei der Erfüllung der im Artikel 20 der Verordnung festgestellten Voraussetzungen geliefert worden sind (wenn die Verarbeitung auf einer Zustimmung basiert oder die Verarbeitung automatisch erfolgt).

18. Informationspflicht des Registerinhabers

Der Registerinhaber informiert über sämtliche, entsprechend Artikel 16, Artikel 17, Punkt 1 und Artikel 18 vorgenommenen Berichtigungen, Entfernungen oder Begrenzungen der Verarbeitung der Personendaten jeden Empfänger, dem Personendaten übermittelt worden sind, außer es erweist sich als unmöglich oder erfordert unzumutbare Mühe. Der Registerinhaber informiert den Registrierten über solche Empfänger, wenn der Registrierte es verlangt. (Datenschutzgrundverordnung Artikel 19).

19. Risiken in Bezug auf die Rechte und Freiheiten der Registrierten

Der Registerinhaber hat die von der Datenschutzgrundverordnung vorausgesetzten verwaltungs- und datentechnischen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Personendaten ausgeführt. Bei dem Arrangement der Schutzmaßnahmen sind die Anforderungen berücksichtigt, mit denen die Daten vor unzulässiger und gesetzwidriger Verarbeitung sowie versehentlichem Verlust, versehentlicher Zerstörung oder Beschädigung geschützt werden. Beim Arrangement der Schutzmaßnahmen sind ordnungsgemäße technische Lösungen, ordnungsgemäße organisatorische Maßnahmen und mit der Verarbeitung verbundenen besonderen Risiken berücksichtigt worden. Der Registerinhaber verfolgt kontinuierlich die Erfüllung dieser verschiedenen Anforderungen, um die Rechte und Freiheiten des Registrierten zu sichern und die auf die Rechte und Freiheiten der Registrierten gerichteten Risiken zu minimieren. Der Registerinhaber setzt die Erfüllung der oben aufgeführten Anforderungen von allen die Personendaten Verarbeitenden voraus.

20. Kontaktaufnahme

Bei allen mit der Verarbeitung der Personendaten verbundenen Fragen und in den mit der Verwendung eigener Rechte verbundenen Situationen sollte der Registrierte Kontakt mit dem Registerinhaber aufnehmen. Der Registrierte kann seine Rechte anwenden, indem er Kontakt mit der in Punkt 2 genannten Kontaktperson per E-Mail aufnimmt

Terms &Conditions

Id donec ultrices tincidunt arcu non sodales neque sodales ut. Varius duis at consectetur lorem donec massa sapien faucibus et. Eget mauris pharetra et ultrices neque. Libero id faucibus nisl tincidunt eget nullam non. Tincidunt id aliquet risus feugiat in ante metus. Aliquet nibh praesent tristique magna sit amet purus gravida. Netus et malesuada fames ac turpis. Eget nunc scelerisque viverra mauris in aliquam sem fringilla ut. Mattis ullamcorper velit sed ullamcorper morbi. Mi bibendum neque egestas congue quisque egestas diam in arcu. A arcu cursus vitae congue mauris rhoncus aenean vel. Vestibulum lorem sed risus ultricies.

Vitae suscipit tellus mauris a diam maecenas sed enim ut. Quisque non tellus orci ac auctor augue mauris. Lacus suspendisse faucibus interdum posuere. Leo vel orci porta non. Senectus et netus et malesuada fames ac. In aliquam sem fringilla ut. Eu turpis egestas pretium aenean pharetra. Quisque sagittis purus sit amet volutpat consequat mauris. Sagittis vitae et leo duis. Pellentesque eu tincidunt tortor aliquam nulla. Eget velit aliquet sagittis id consectetur purus ut faucibus pulvinar. Pulvinar pellentesque habitant morbi tristique. Pretium vulputate sapien nec sagittis aliquam malesuada bibendum. Consequat interdum varius sit amet mattis vulputate enim nulla aliquet. Eget magna fermentum iaculis eu. Platea dictumst quisque sagittis purus sit amet volutpat consequat. Vel pharetra vel turpis nunc eget lorem dolor sed.

Diam sollicitudin tempor id eu. Eu tincidunt tortor aliquam nulla facilisi. Nullam eget felis eget nunc lobortis. Nam at lectus urna duis convallis. Ullamcorper eget nulla facilisi etiam dignissim diam. Pellentesque elit eget gravida cum sociis natoque. Auctor neque vitae tempus quam pellentesque. Vulputate mi sit amet mauris. Quis commodo odio aenean sed adipiscing diam donec adipiscing tristique. Massa vitae tortor condimentum lacinia quis vel eros donec. Placerat vestibulum lectus mauris ultrices eros in cursus. Odio eu feugiat pretium nibh ipsum. Aliquet nibh praesent tristique magna. Elit sed vulputate mi sit amet mauris commodo. Tellus elementum sagittis vitae et leo duis ut diam quam. Suspendisse sed nisi lacus sed viverra tellus in hac habitasse. In ornare quam viverra orci sagittis. Tristique sollicitudin nibh sit amet commodo nulla facilisi nullam. Scelerisque purus semper eget duis.