Allgemeine Vertragsbedingungen für Übersetzungsarbeiten
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen werden bei Übersetzungsaufträgen zwischen Übersetzer und Besteller angewandt.
Mit einer Übersetzung ist das Übersetzen einer Mitteilung aus der Ausgangssprache in die Zielsprache unter Anwendung guter Übersetzungsart gemeint, wie von The Finnish Association of Translators and Interpreters (SKTL) definiert. Mit einem Übersetzer ist in diesem Dokument ein Mitglied von The Finnish Association of Translators and Interpreters (SKTL) und dem Auftraggeber der Zahler des Auftrags oder die von ihm bevollmächtigte Kontaktperson gemeint.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen werden nur angewandt, wenn die Parteien sie ausdrücklich als Teil des Vertrags akzeptieren. Wenn in den Vertragsdokumenten widersprüchliche Bestimmungen vorkommen, ersetzt der von den Parteien gesondert geschlossene Vertrag die allgemeinen Vertragsbedingungen für Übersetzungsarbeiten
2. Verantwortung des Bestellers
2.1. Übergabe des Materials
Der Auftraggeber übergibt entsprechend dem vereinbarten Terminplan dem Übersetzer sämtliche für den Auftrag erforderlichen Dokumente und bei Bedarf auch Hilfsmaterial, wie frühere Übersetzungen, Wortlisten, Veröffentlichungen, Abbildungen und sonstige vorhandenen Grunddaten. Der Auftraggeber soll dem Übersetzer bei Bedarf das im Ausgangstext behandelte besondere Verfahren oder Aufbau und Funktion einer technischen Einrichtung erläutern. Der Auftraggeber ist für die dem Übersetzer übergebenen Grunddaten, Anweisungen und Bestimmungen des Auftrags und die Anwendbarkeit der fertigen Übersetzung für den Verwendungszweck verantwortlich.
2.2. Änderungen
Wenn der Auftraggeber den zu übersetzenden Text ändern möchte, wobei die Übersetzung noch unter Arbeit ist, müssen die gewünschten Änderungen dem Übersetzer unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der Übersetzer soll wiederum möglichst bald den Auftraggeber über Auswirkungen der gewünschten Änderungen auf die Lieferzeit und Verrechnung informieren. Der Auftraggeber ist für die durch die Änderung verursachten Kosten verantwortlich.
3. Verantwortung des Übersetzers
3.1. Durchführung der Arbeit
Der Übersetzer soll den erhaltenen Auftrag mit der vorausgesetzten Kompetenz und unter Anwendung guter Übersetzungsart ausführen.
Wenn kein ausdrückliches Hindernis vorhanden ist, hat der Übersetzer das Recht, in der Übersetzungsarbeit Experten verschiedener Bereiche hinzuzuziehen. Für die Kosten der Expertenhilfe kommt der Auftraggeber auf, wenn mit ihm vorab darüber vereinbart worden ist. Anderenfalls sind die Kosten in dem Honorar des Übersetzers enthalten und der Übersetzer ist für die Erstattung der Kosten an die verwendeten Experten verantwortlich.
3.2. Verantwortung über Fehler und Änderungen
Der Übersetzer ist dafür verantwortlich, dass die Arbeit vertragsgemäß ausgeführt worden ist. Der Übersetzer ist für die Übersetzung auch in Bezug auf die verwendeten Experten verantwortlich, es sei denn der Auftraggeber und der Übersetzer haben es anders vereinbart.
Wenn der Ausgangstext unklar oder mangelhaft ist und der Auftraggeber oder die von ihm angewiesene Kontaktperson auf Wunsch keine Erläuterung liefert, muss an der entsprechenden Stelle ein Vermerk für die Unklarheit des Ausgangstexts gemacht werden.
Der Übersetzer ist nicht für Korrekturen und Änderungen verantwortlich, die der Auftraggeber oder eine andere Person an der Übersetzung vornimmt, nachdem der Übersetzer sie dem Auftraggeber
übergeben hat.
Wenn in der Übersetzung Fehler oder Mängel festgestellt werden, hat der Übersetzer das Recht, die auf eigenen Kosten in einer angemessenen Zeit zu korrigieren. Darüber hinaus ist der Übersetzer verpflichtet, den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen, wie in Punkt 3.3 aufgeführt.
3.3. Höhe des Schadenersatzes
Der Übersetzer ist dem Auftraggeber gegenüber für die unmittelbaren Schäden verantwortlich. Die vom Übersetzer eventuell zu zahlende Entschädigung ist höchstens so hoch wie sein erhaltenes Gesamthonorar.
Der Übersetzer ist nicht für die eventuell durch seine Übersetzung verursachten indirekten oder mittelbaren Schäden verantwortlich.
Diese Begrenzungen betreffen jedoch nicht Fälle, bei denen der Schaden durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit des Übersetzers verursacht worden ist.
3.4. Haftungsdauer
Der Auftraggeber soll die vom Übersetzer gelieferte Übersetzung unverzüglich überprüfen. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen von der Verschickung per Post oder von sonstiger Überlieferung dem Auftraggeber schriftliche Bemerkungen betreffend die Qualität oder mögliche Fehler vorbringt, wird die Übersetzung vom Auftraggeber als angenommen erachtet.
Der Übersetzer ist auch nach der oben genannten Frist für solche Fehler und Mängel verantwortlich, die vom Auftraggeber als Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit des Übersetzers nachgewiesen werden und die der Auftraggeber nach Ermessen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Übersetzung per Post oder einer sonstigen Übergabe hat feststellen können.
Von dieser Haftung wird der Übersetzer in drei Jahren nach Überlieferung der Arbeit an den Auftraggeber befreit.
4. Berechnungsgrundlagen
Der Übersetzer stellt dem Auftraggeber entsprechend vorab vereinbarter Honorargrundlage. Wenn die Zahlung verzögert wird, werden darüber hinaus Verzögerungszins entsprechend dem Zinsgesetz und mögliche Einziehungskosten in Rechnung gestellt.
5. Lieferzeit, Verspätung und Stornierung der Arbeit
5.1. Lieferzeit und Lieferart
Der Auftraggeber und der Übersetzer können einen Vertrag über die Übersetzungsarbeit schriftlich oder mündlich schließen. Dabei muss auch die Fertigstellungsfrist der Arbeit vereinbart werden.
Die fertige Übersetzung und die Rechnung werden dem Auftraggeber per Post geliefert, wenn keine andere Lieferzeit vereinbart worden ist. Der Übersetzer ist nicht für die Verspätung
der Lieferung aufgrund Störungen oder Verzögerungen bei der Post verantwortlich.
5.2. Verzögerung
Die Arbeit muss unter Einhaltung des vereinbarten Terminplans ausgeführt werden.
Wenn die in Punkt 2.2 gemeinten Änderungen Mehrarbeit bedeuten oder ansonsten die Arbeit verzögern, ist der Übersetzer berechtigt, eine erforderliche Verlängerung des Terminplans zu erhalten.
Der Übersetzer ist nicht für die Verzögerung verantwortlich, die dadurch entsteht, dass der Auftraggeber dem Übersetzer den Ausgangstext oder das Hilfsmaterial beim Vertragsabschluss oder an einem anderen vereinbarten Zeitpunkt liefert oder wenn die Leistung des Übersetzers aus einem anderen Grund verzögert wird, den der Auftraggeber zu verantworten hat.
Eine nicht vorauszusehende Schwierigkeit der Arbeit kann ein Grund für das Auflösen des Vertrags oder für die Übertragung an eine Dritte. Nachdem der Übersetzer die nicht vorauszusehende Schwierigkeit festgestellt hat, hat der Übersetzer den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu
setzen.
Wenn die Arbeit des Übersetzers aus Gründen der höheren Gewalt verzögert wird, vereinbaren die Parteien eine Verlängerung der Lieferfrist oder Auflösung des Vertrags.
Die eine Verzögerung betreffende Mitteilung muss sofort schriftlich gemacht werden, wenn die Verzögerung eingetreten ist oder vorauszusehen ist. Maßnahmen betreffend die Verzögerung werden gesondert vereinbart.
5.3. Stornierung der Arbeit
Wenn der Auftraggeber die vereinbarte Übersetzungsarbeit storniert, hat der Übersetzer das Recht, die bis zu dem Datum der Stornierung fertiggestellte Arbeit, für den unterbrochenen Teil erledigte Vorbereitungen sowie für die Arbeit vorgesehene Zeit, eventuelle Lieferkosten, sonstige zusätzlichen Kosten sowie durch die Stornierung verursachten Schaden und Verlust in Rechnung zu stellen.
Wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, dass der Übersetzer nicht zu den oben aufgeführten Kompensationen nicht berechtigt ist, muss der Auftraggeber nachweisen können, dass der Übersetzer die betreffenden Arbeiten oder Vorbereitungen nicht ausgeführt hat. Ebenfalls muss der Auftraggeber nachweisen können, dass dem Übersetzer keine zusätzlichen Kosten oder Schäden und Verluste verursacht worden sind.
6. Urheberrechte
Der Übersetzer hat das Urheberrecht auf seine Übersetzung gemäß Urheberrechtsgesetz (8.7.1961 / 404 mit Revisionen). Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur für den bei der Auftragsvergabe vereinbarten Zweck verwenden. Die Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus und das dafür zu zahlende Honorar muss stets mit dem Übersetzer gesondert vereinbart werden. Die Übersetzung darf ohne die Zustimmung des Übersetzers nicht bearbeitet, verkürzt oder geändert werden. Wenn der Auftraggeber die Übersetzung von einer Dritten überprüfen lässt, muss es dem Übersetzer mitgeteilt werden und ihm die Möglichkeit geben, die überprüfte Übersetzung zu akzeptieren.
Der Name des Übersetzers muss stets in Filmen, Fernseh- und Radiosendungen, in Belletristikwerken und sonstigen zu veröffentlichenden Arbeiten erwähnt werden, es sei denn der Übersetzer verbietet die Veröffentlichung seines Namens. In anderen Fällen wird die Aufführung des Namens des Übersetzers gesondert vereinbart.
7. Streitigkeiten
Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer Streitigkeiten über die Qualität oder Rechnungsgrundlagen entstehen, können die Parteien entweder gemeinsam oder allein sich an die Schlichtungskommission von The Finnish Association of Translators and Interpreters (SKTL) wenden, um Ratschläge und Informationen zu erhalten. Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer ergeben, werden in dem unteren Gerichtsstand (käräjäoikeus) des Heimatorts des Übersetzers oder in Helsinki gemäß finnischem Recht entschieden.