Eine autorisierte Übersetzung soll ein Dokument einer anderen Sprache mit autorisierter Übersetzung einer anderen Sprache ersetzen. Es handelt sich somit um ein amtliches Dokument, das der ausländischen Behörde anstelle des Originals vorgelegt wird. Das Dokument kann häufig Begriffe enthalten, deren Klärung nahezu detektivische Arbeit erfordert.
Es gibt nicht unbedingt direkte Äquivalenzen, und der Übersetzer muss Untersuchungen und Erkundigungen, Nachforschungen und Vergleiche vornehmen. Es ist daher schon mal erforderlich, dass es keine „richtige“ Übersetzung gibt. Dann hilft die sogenannte Anmerkung des Übersetzers zur Erläuterung des Begriffs, oder eine richtunggebende Übersetzung.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist vereinbart worden, dass einiges nicht übersetzt wird, sondern in der Ausgangsprache wiedergegeben wird. Die empfangende Behörde setzt sich dann mit der Äquivalenz auseinander. So wird zum Beispiel verfahren, wenn es sich um Namen der Behörden oder Examen, Titel handelt.